Angebote

 

Ich bin Wahltherapeutin dh. Sie bekommen ca. die Hälfte der Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet.

 

Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer Behandlung ohne ärztliche Verordnung (Präventivbehandlung).

 

In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.

 

Falls Sie die Rückerstattung der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie einen ärztlichen Überweisungsschein, welcher Ihnen von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Eine Bewilligung des Überweisungsscheines von die Krankenkasse vor der Behandlung ist im Moment nicht notwendig.

 

Nach Abschluss Ihrer Therapie erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse/Privatversicherung oder im Falle eines Unfalles bei der Unfallversicherung zur Kostenrückerstattung einreichen. Für nähere Informationen über den genauen Anteil der Rückerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse/Versicherung.

  

Die Kosten für Faszienbehandlung, Entspannungstherapie und Gruppentherapie werden auch ca. zur Hälfte von der Krankenkasse übernommen.

 

Osteopathische Behandlungen werden in Österreich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen privat bezahlt werden. 

Sie werden gegebenenfalls von einer privaten Versicherung übernommen. 

 

Ansprechpartnerin: Birgitt Bell

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!