Angebote
Ich bin Wahltherapeutin und arbeite über Rückvergütung der Rechnungskosten.
Das heißt für die Behandlung der Physiotherapie benötigen Sie einen Überweisungsschein, welcher Ihnen von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Eine Bewilligung des Überweisungsscheines über die Krankenkasse vor der Behandlung ist im Moment nicht notwendig.
Nach Abschluss Ihrer Therapie erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zusammen mit der bewilligten Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse/Versicherung /Privatversicherung oder im Falle eines Unfalles bei der Unfallversicherung zur Kostenrückerstattung einreichen. Für nähere Informationen über den genauen Anteil der Rückerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse/Versicherung.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer Behandlung ohne ärztliche Verordnung (Präventivbehandlung).
In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.
Die Kosten für Faszienbehandlung, Entspannungstherapie und Gruppentherapie werden auch ca. zur Hälfte von der Krankenkasse übernommen.
Osteopathische Behandlungen werden in Österreich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen privat bezahlt werden.
Sie werden gegebenenfalls von einer privaten Versicherung übernommen.
Ansprechpartnerin: Birgitt Bell