Angebote

 

Ich bin Wahltherapeutin dh. wenn Sie mit einer ärztlichem Überweisungsschein zur Behandlung kommen, bekommen Sie ca. die Hälfte der Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet.

 

Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer Behandlung ohne ärztliche Verordnung (Präventivbehandlung).

 

In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.

 

Den ärztlichen Überweisungsschein (Verordnung zur Physiotherapie) bekommen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt. Eine Bewilligung des Überweisungsscheines von die Krankenkasse vor der Behandlung ist im Moment nur notwendig, wenn Sie bei der SVS versichert sind.

 

Nach Abschluss Ihrer Therapie erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zusammen mit der Überweisung und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse/Privatversicherung oder im Falle eines Unfalles bei der Unfallversicherung zur Kostenrückerstattung einreichen. Für nähere Informationen über den genauen Anteil der Rückerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse/Versicherung.

  

Die Kosten für Faszienbehandlung, Entspannungstherapie und Gruppentherapie werden auch ca. zur Hälfte von der Krankenkasse übernommen wenn Sie einen ärztlichen Überweisungsschein haben. 

 

Osteopathische Behandlungen werden in Österreich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen privat bezahlt werden. 

Sie werden gegebenenfalls von einer privaten Versicherung übernommen. 

 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!